Redispatch / Meldeverfahren

Basis des Dienstleistungsvertrages für die Übernahme der Marktrollen

Was ist „Redispatch 2.0“?

Dem „Redispatch“ kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Ausweitung regenerativer Energien und der sukzessive Rückzug aus der Atomenergie neue Herausforderungen für die Stabilität des Netzes mit sich bringen.

Um den Begriff des „Redispatch 2.0“ zu erklären, ist eine kurze Erläuterung der vorhergehenden Prozesse nötig. Hierzu ist auch der Begriff des „Dispatch“, zum besseren Verständnis, zu klären.

Der Zweck des „Dispatch“‘ ist es, die in betriebswirtschaftlicher Hinsicht möglichst lukrative Fahrweise von Kraftwerksparks umzusetzen. Diese Fahrpläne sind am Vortag an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der für die Netzstabilität verantwortlich ist, zu übermitteln und anzumelden.

Um nun am Folgetag, die Anzahl der kurzfristigen Eingriffe in die Fahrweise von konventionellen und regenerativen Kraftwerken, zur Sicherung der Netzstabilität (Stichwort Einspeisemanagement nach EnWG §13 bzw. EEG §6, §11 und §12) möglichst gering zu halten, wird bereits am Vortag das Ergebnis der Lastflussberechnung von den Übertragungsnetzbetreibern genutzt, um die Kraftwerksbetreiber zur Verschiebung der geplanten Stromproduktion anzuweisen. Dadurch können vorausschauend und gezielt Netzengpässe vermieden werden. Diese Anweisung zur Verschiebung der Stromproduktion wird mit dem Begriff Redispatch bezeichnet.

Der „Redispatch 2.0“ erweitert die Organisation des „Redispatch“, laut Netzausbau-beschleunigungsgesetz (NABEG). Hierbei werden auch Erneuerbare Energie-Anlagen mit einer Anlagengröße von über 100kW in die Pflicht genommen. Für einen Einsatz im Redispatch 2.0 wird die Anlage entschädigt.

Wen betrifft die Meldepflicht? 

Die gesetzliche Teilnahme am „Redispatch 2.0“ verpflichtet alle Energieerzeugungsanlagen ab einer Größe von 100kW. Der Anschlussnetzbetreiber (ANB) kann aber eine Teilnahme am „Redispatch 2.0“ auch unter einer Anlagenleistung von 100kW verlangen.

Was muss gemeldet werden?

Im Zuge der Einführung von Redispatch 2.0 wurden zwei neue Marktrollen festgelegt, die gemäß den geltenden Vorschriften zunächst Ihnen als Anlagenbetreiber zugewiesen werden: Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR). 

Als Anlagenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, dem Netzbetreiber einen EIV und einen BTR zu benennen, indem Sie die EIV-ID sowie die BTR-ID mitteilen. 

Die wesentlichen Pflichten dieser Marktrollen bestehen in der Datenübermittlung. Dazu gehören das Bereitstellen und Ändern von Stammdaten, aktuellen Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten. Im Abruffall kann zudem eine Prüfung und Abstimmung von Ausfallarbeit erforderlich sein.

Was bieten wir?

Die BKO nature power GmbH, als langjähriger Betriebsführer von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im MW-Bereich und von mehr als 100 Photovoltaik-Dachanlagen im Raum Cottbus und Sachsen, bietet auf Grundlage der Gesetzgebung zur notwendigen Meldepflicht, gemäß der Festlegungen des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), die nachfolgenden Marktrollen, für Anlagenbetreiber an.

  • Einsatzverantwortlicher („EIV“)
  • Betreiber technischer Ressource („BTR“)

Als Dienstleister erfüllen wir für Sie die Marktrollen des Einsatzverantwortlichen (EIV), sowie des Betreibers der technischen Ressource (BTR). Nach allen gesetzlichen Vorgaben senden wir, als Marktrolle des EIV, alle notwendigen meteorologischen Wetterdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten bei Ausfällen Ihrer Photovoltaikanlage, zuverlässig und fristgerecht, an den zuständigen Anschlussnetzbetreiber.

Bei allen anfallenden Redispatchmaßnahmen, die Ihre Photovoltaikanlage betreffen, übernehmen wir, als Betreiber der technischen Ressource (BTR), für Sie die gesamte Kommunikation mit allen beteiligten Marktpartnern und sorgen somit um einen schnellstmöglichen bilanziellen Ausgleich der entstandenen Ausfallarbeiten, gegenüber dem zuständigen Anschlussnetzbetreibers.

Voraussetzungen hierzu sind eine Bilanzierung nach dem Prognosemodell, sowie eine pauschale Abrechnung. Außerdem muss Ihre Anlage im Duldungsfall befinden (direkte Regelung durch den Anschlussnetzbetreiber).

Welche Kosten erwarten den Anlagenbetreiber?

* Preise gelten monatlich

Was müssen Sie tun?

  • Die Zuordnung der Technischen Ressourcen IDs (TR-IDs) zu den Steuerbaren Ressourcen IDs (SR-IDs) muss mitgeteilt werden.
  • Stammdatenabfrage des Anschlussnetzbetreibers (ANB) muss bilateral dem ANB mitgeteilt werden (Details im Anschreiben des ANBs), initial übermittelten Stammdaten sind bei tatsächlichen Änderungen an der Anlage anzupassen.
  • Stammdatenformular (von BKO nature power GmbH zur Verfügung gestellt) ausfüllen und an die BKO nature power GmbH zurückschicken.
  • Wartungen, Störungen und Ausfälle (also Nichtbeanspruchbarkeiten) müssen sofort nach Bekanntwerden an die BKO nature power GmbH gemeldet werden.
  • Bereitstellen der meteorologischen Wetterdaten (Sonneneinstrahlung pro m2), laut Vorgaben der BKO nature power GmbH.

Was macht die BKO nature power GmbH?

  • Stammdatenmeldungen an RAIDA entsprechend des vom Kunden ausgefüllten Stammdatenformulars durch BKO nature power GmbH, über ein entsprechendes Softwareprogramm.
  • Dieses Stammdatenformular wird von der BKO nature power GmbH im Excel-Format zur Verfügung gestellt und ist von Ihnen, befüllt an uns, zurückzumelden.
  • Sie übermitteln uns diese Nichtbeanspruchbarkeiten über die genannte E-Mail-Adresse, wir übernehmen die verschlüsselte Meldung an RAIDA.

Die BKO nature power GmbH übernimmt keine Haftung für fehlerbehaftete Datenübermittlung sowie bei Datenübertragung seitens der Software.